Der Staat fördert den Umbau von altersgerecht gestaltetem Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Für den Kauf barrierefrei gestalteter Wohneinheiten oder für Umbaumaßnahmen, die die Barrierefreiheit erhöhen, können

  • bis zu 50.000,- € Kreditbetrag je Wohneinheit
  • ab 1,00 % effektivem Jahreszins in Anspruch genommen werden.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Bauherren und ist eine ideale Ergänzung zum KfW-Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.

Folgende Umbaumaßnahmen sind unter anderen im Bad- und Sanitärbereich förderfähig:

  • neue Grundrissaufteilung bzw. Anpassung der Raumgeometrie;
  • Anbringung von Stütz- und Halteelementen;
  • Schaffung bodengleicher bzw. begehbarer Duschplätze;
  • Austausch von Sanitärobjekten (WCs, Waschbecken und Badewannen) ;
  • Modernisierung von Bedienelementen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum KfW-Kredit 159 „barrierefrei Umbauen” ( z.B. Formulare, Beispiele, häufige Fragen, etc.). Den Umbau zum barrierefreien Wohnraum fördert die KfW nicht nur mit Krediten. Alternativ können Bauherren auch einen Investitionszuschuss (Nr. 455) beantragen.